Wirtschaftsprüfung

 
 
 

Ob ein Unternehmen über eine Revisionsstelle verfügen muss, ist nicht von der Rechtsform sondern von der Grösse der Unternehmung abhängig. Dabei werden drei Typen unterschieden:

 

  • Unternehmen ohne Revisionsstellenpflicht
  • Unternehmen mit eingeschränkter Revision
  • Unternehmen mit ordentlicher Revision

 

In unserer Funktion als im eidgenössischen Register zugelassene Revisionsexperten können wir Sie diesbezüglich bestens beraten. Wir konzentrieren uns dabei auf die eingeschränkte Revision nach dem anerkannten Standard der Treuhandkammer und der Treuhand I Suisse. Lassen Sie Ihrer Unternehmung einen entsprechenden Mehrwert zukommen.